// Sven C. Preusker

Koalitionsverhandlungen: Freude über mehr Geld – unter Vorbehalt

Mehr Geld für Gesundheit – das ist eines der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege von CDU/CSU und SPD, die Ende März ihre Vorarbeiten für einen möglichen Koalitionsvertrag der Parteien abgeschlossen hat. „Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern. Dafür wagen wir tiefgreifende strukturelle Reformen, stabilisieren die Beiträge, sorgen für einen schnelleren Zugang zu Terminen und verbessern die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen“ – so heißt es in der Einleitung des konsentierten Papiers. Krankheitsvermeidung, Gesundheitsförderung und Prävention sollen gestärkt werden, die ambulante Versorgung soll unter anderem durch die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems bei freier Arztwahl und einer Termingarantie für Facharztbesuche verbessert werden. Können keine Termine vermittelt bzw. eingehalten werden, soll der Facharztzugang im Krankenhaus ambulant für betroffene Patienten ermöglicht werden. Zudem soll eine flächendeckende Möglichkeit zur strukturierten Ersteinschätzung über digitale Wege geschaffen werden.

„In den ersten 100 Tagen“ der neuen Regierung soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die die Sozialversicherungsfreiheit von Ärzten im Bereitschaftsdienst der KV ermöglicht. Außerdem sollen Gesetze zur Notfall- und Rettungsdienstreform auf Grundlage der bisherigen Entwürfe auf den Weg gebracht werden. Zur stationären Akutversorgung heißt es: „Wir entwickeln eine qualitative, bedarfsgerechte und praxistaugliche Krankenhauslandschaft aufbauend auf der Krankenhausreform der letzten Legislaturperiode fort und regeln dies gesetzlich bis zum Sommer.“ Den Ländern sollen zur Sicherstellung der Grund- (Innere, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe) und Notfallversorgung besonders im ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationen ermöglicht werden. Und: „um die finanzielle Stabilität der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser zu sichern, schließen wir die Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 in deren Betriebskostenfinanzierung“ – dafür sollen dem Vernehmen nach vier Milliarden Euro bereitgestellt werden. Mit Blick auf die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) festgelegten Fristen soll es einige Anpassungen geben, so zum Beispiel bei der Vorhaltefinanzierung. Die Zuweisung der Leistungsgruppen soll zum 01.01.2027 auf Basis der 60 NRW-Leistungsgruppen zuzüglich der speziellen Traumatologie erfolgen. Dazu heißt es: „dort, wo es medizinisch sinnvoll ist, werden die Leistungsgruppen in Bezug auf ihre Leistungs- und / oder Qualitätsvorgaben verändert. Dies gilt in gleicher Weise für die Anrechenbarkeit der Ärztinnen und Ärzte pro Leistungsgruppe.“ Die Konvergenzphase soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden, das Jahr 2027 soll dabei für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet werden, um die neuen Vergütungsregeln und die Wirkung der Vorhaltefinanzierung transparent aufzuzeigen und ggf. nachzujustieren. Zum Transformationsfonds heißt es: „Den bisher für die GKV vorgesehene Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser finanzieren wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur“.

Die neue Regierung soll „zügig eine große Pflegereform, die das System einfacher, flexibler und bezahlbarer macht“, erarbeiten. Pflegebedingte Eigenanteile sollen begrenzt, pflegende Angehörige gestärkt werden. Die sektorenübergreifende pflegerische Versorgung soll ausgebaut, Modellprojekte wie z.B. stambulant sollen möglich werden. Weiter heißt es: „wir bringen binnen 100 Tagen auf Grundlage der bestehenden Entwürfe zur Pflegekompetenz, Pflegeassistenz und zur Einführung der „Advanced Practice Nurse“ Gesetze auf den Weg und sichern den sogenannten „kleinen Versorgungsvertrag“ rechtlich ab“. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene soll innerhalb von sechs Monaten unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Vorschläge für eine Strukturreform erarbeiten und noch 2025 vorstellen.

Nicht zum ersten Mal wird auch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen angekündigt, das Dokumentationspflichten und Kontrolldichte massiv verringern soll. Auch dieses Gesetz soll innerhalb der ersten sechs Monate der neuen Koalition fertig werden. „Alle Gesetze in diesem Bereich werden wir einem Praxis-Check unterziehen“, heißt es weiter. Alle Datenschutzvorschriften und alle Berichts- und Dokumentationspflichten, insbesondere im SGB XI, sollen auf ihre zwingende Notwendigkeit überprüft werden, und solche, die aufgrund der Coronapandemie eingeführt wurden, sollen abgeschafft werden.

Auch das Thema Verteidigung kommt im Papier vor: „Wir schaffen gesetzliche Rahmenbedingen für den Gesundheitssektor und den Rettungsdienst im Zivilschutz- sowie Verteidigung- und Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung und eindeutigen Zuständigkeiten. Hierfür und für Investitionen in die energetische Sanierung und Digitalisierung für die Krankenhaus-, Hochschulklinik- und Pflegeinfrastruktur nutzen wir das Sondervermögen und die Ausnahme von der Schuldenbremse“ heißt es. 

Ein Thema fehlt im Papier vollständig: der gesundheitsbezogene Klimaschutz. Es sei erstaunlich, dass dieses zentrale Zukunftsthema unserer Zeit nicht vorkomme, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt.

Auch auf der Ausgabenseite wurde den Verhandlern von verschiedenen Seiten „Fantasielosigkeit“ bescheinigt – die Entwicklung der Ausgaben müsse an die Einnahmeentwicklung angepasst werden, sagte zum Beispiel Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

DKG sieht „konstruktive Signale“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet die Ergebnisse der Arbeitsgruppe als konstruktive Signale, sieht jedoch an vielen Stellen großen Interpretationsspielraum. Zudem bleibe alles unter dem Finanzierungsvorbehalt der Abschlussrunde. Der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß sagte: „Wir bewerten positiv, dass die Arbeitsgruppe Änderungen an der Krankenhausreform in Aussicht gestellt hat. Besonders wichtig ist, dass sie endlich die bestehende Betriebskostenlücke für 2022 und 2023 anerkennt. Eine wichtige Entscheidung ist deshalb die beschlossene Zahlung von vier Milliarden Euro, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Das AG-Papier spricht hier von Zahlungen an die „bedarfsnotwendigen Krankenhäuser“. Das sind nach heutiger Rechtslage alle Kliniken, die in den Krankenhausplänen der Länder gelistet sind“. Es gebe keine andere Abgrenzung für den Begriff „bedarfsnotwendig“, so Gaß. Von Seiten der Kassen kommt daher die deutliche Warnung, diese Gelder nicht „mit der Gießkanne“ zu verteilen – und so womöglich Mittel an Häuser zu verteilen, die wenig später im Zuge der kommenden Strukturreform schließen müssen oder umgewandelt werden könnten. 

Die neue Koalition habe die Chance, das Gesundheitswesen insgesamt und damit auch die Krankenhäuser von Kosten zu entlasten, wenn sie die Ankündigungen der Koalitionsarbeitsgruppe zum Bürokratieabbau mutig und umfassend anpacken würde, so Gaß. Das sei gut für die Solidargemeinschaft der Versicherten, für die Beschäftigten in den Kliniken und auch für die Patienten, weil man Zeit für deren Betreuung und Versorgung gewinne. 

Positiv sieht die DKG das deutliche Bekenntnis der Arbeitsgruppe, den Bundesländern mehr Spielraum bei der Krankenhausreform hinsichtlich Grund- und Notfallversorgung einzuräumen. Ebenso begrüßt sie die Ausweitung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und die Überprüfung der bisher gesetzten Personal- und Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen. Letztlich werden entscheidend sein, ob diese Reformpläne zur Krankenhausreform tatsächlich umgesetzt werden und ob die neue politische Führung des Gesundheitsministeriums dazu wirklich die Bereitschaft hat. Eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen dieser geplanten Anpassungen der Krankenhausreform sei die Bereitschaft des Bundesgesundheitsministeriums, gemeinsam mit den Selbstverwaltungspartnern nach praxistauglichen Lösungen zu suchen. 

Als „unzureichend“ bewertet die DKG die Aussagen der Arbeitsgruppe zur Vorhaltefinanzierung. „Hier hätten wir uns mehr Mut zur Abkehr vom bisherigen Modell gewünscht. Alle bisher vorgelegten Studien und Auswirkungsanalysen zeigen, dass dieses Modell die damit verbundenen politischen Ziele verfehlt“, so Gaß. Ein Lichtblick sei jedoch die Verlängerung der Konvergenzphase und die Herausnahme des Jahres 2027 aus den bisherigen Fristen. Die zuvor geplanten Fristen seien nicht nur extrem kurz, sondern auch sachlich nicht angemessen gewesen.

Die geplante Öffnung der Krankenhäuser für fachärztliche Leistungen klingt für die DKG zunächst einmal vielversprechend, allerdings müsse die Umsetzung verlässlich für die Kliniken erfolgen. Krankenhäuser dürften nicht als „Ausfallbürgen“ für den niedergelassenen Bereich herhalten müssen, wenn es den Kassenärztlichen Vereinigungen gerade passe. 

„Gänzlich diffus erscheinen die Pläne zur Ausweitung der Hybrid-DRGs. Hier können wir uns keinen Blindflug zu Lasten der Patienten erlauben. Zunächst brauchen wir eine Evaluation der bestehenden Regelungen, bevor eine Ausdehnung ohne fundierte Erkenntnisse erfolgt. Zudem ist es essenziell, dass aus Gründen der Patientensicherheit die Klinikstruktur weiterhin als Grundvoraussetzung für Hybrid-DRGs bestehen bleibt“, so Gaß.

Ein bedeutender Fortschritt sei die Entscheidung, die Mittel des Transformationsfonds nicht zur Hälfte von GKV-Versicherten finanzieren zu lassen, sondern aus dem Sondervermögen zu nehmen, so die DKG. Weiter heißt es: „ausdrücklich positiv sehen wir die Absicht, neben den Investitionen zum Umbau der Krankenhauslandschaft aus dem Transformationsfonds, weitere, zusätzliche Investitionen in die Nachhaltigkeit und Klimaneutralität sowie zur Krisenresilienz und Vorkehrungen für militärische Auseinandersetzungen aus dem 500-Milliarden-Sondervermögen bereit zu stellen“. Zudem begrüßt die DKG das „deutliche Bekenntnis“ zu einem Gesetz zur Bürokratieentlastung im Gesundheitswesen. „Das Bekenntnis zu einer Vertrauenskultur, Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Berufsgruppen darf jedoch nicht nur auf dem Papier stehen – es muss realisiert werden. Allerdings muss sich die Arbeitsgruppe bewusst sein, dass sie in ihrem Papier noch mehr bürokratische Belastungen einplant. Es spricht zum Beispiel von zusätzlichen Personalbemessungsinstrumenten, die eingeführt werden sollen. Angesichts des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels ist das ein völlig falsches Signal. Wer Unternehmen – und dazu gehören auch Krankenhäuser – tatsächlich in ihrer Agilität und ihrem Vertrauen stärken will, muss den Worten zum Bürokratieabbau endlich auch Taten folgen lassen“, so Gaß. Das sei der einzige Weg, um die Frustration der Beschäftigten in Kliniken, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen zu verringern und das immense Potenzial dieser Institutionen zu nutzen.

Insgesamt erkennt die DKG positive Ansätze, sieht aber weiterhin viele offene Fragen. „Wir werden den Gesundheitsminister oder die Gesundheitsministerin und die Koalition stets an diese Beschlüsse erinnern, aber sind auch bereit, konstruktiv an der Umsetzung der Beschlüsse mitzuarbeiten. Jetzt kommt es darauf an, was die neue Leitung im BMG aus den formulierten Zielen und Vorhaben macht“, so Gaß.

DBfK: weitere Maßnahmen müssen folgen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßte, dass die professionelle Pflege gestärkt werden soll, richtete aber auch weitergehende Forderungen an die zukünftige Bundesregierung.Aus dem Papier gehe hervor, dass den Verhandlern die Wichtigkeit professioneller Pflege im Gesundheitssystem bewusst sei, konstatierte DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Dass die berufliche Eigenständigkeit und die Selbstverwaltung gefördert und die drei ausstehenden Gesetze zur Pflegekompetenz, Pflegefachassistenz und Advanced Practice Nursing schnell auf den Weg gebracht werden sollen, macht dies deutlich.“ Zur Stärkung der Berufsgruppe und zur Sicherung guter Pflege ist dem DBfK zufolge aber noch mehr nötig. Der Verband fordert daher die Einrichtung einer sogenannten Chief Government Nurse, angesiedelt im Kanzleramt. Außerdem müssten die akademischen Strukturen auf- und ausgebaut werden. „Der Wissenschaftsrat empfiehlt für die Pflege anhaltend eine Akademisierungsquote von mindestens 20 Prozent. Zudem brauchen wir mehr Wissenschaft und Forschung im Pflegebereich, um den Herausforderungen des demogarfischen Wandels zu begegnen. Auch das sieht der Wissenschaftsrat als notwendig an“, so Lux. „Dafür müssen die hochschulischen Strukturen geschaffen werden.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., bewertete insbesondere die Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze als positiv. Es bleibe zu hoffen, „dass sich die dringend notwendige Ausfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen wie den Versorgungsaufwendungen für die Bürgergeld-Beziehenden und den Krankenhaustransformationsfonds auch im Finanzierungsteil des Koalitionsvertrages der schwarz-roten Koalition wiederfindet“. Was auf den ersten Blick fehle, seien Ausgabensteuerungsoptionen. Da „besteh aus unserer Sicht durchaus also noch Diskussions- und Änderungsbedarf“, so Hohnl.

Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, begrüßten rundsätzlich, dass die Notwendigkeit einer Patientensteuerung in der Regelversorgung angedacht werde. „Positiv hervorheben möchten wir auch, dass eine Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung eingeführt werden soll“, das entlaste die Praxen. Auch die vorgesehene Entbudgetierung für Fachärzte bewerteten sie als positiv – allerdings seien die Versorgungsgrade als Parameter ungeeignet, es lasse sich aber eine sinnvolle Lösung finden.

Die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin hat die Spitzen von Union und SPD in einem offenen Brief aufgefordert, die Notfallmedizin in Deutschland zu stärken. Konkret geht es um die Einführung der „Leistungsgruppe Notfallmedizin“, die im finalen Text der Koalitions-Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ nicht vorkomme. „Wir halten die Nicht-Berücksichtigung der Leistungsgruppe ‚Notfallmedizin' in Anbetracht der gesundheitspolitischen und gesamtpolitischen Situation für einen schwerwiegenden Fehler“, heißt es in dem offenen Brief. Die Notfallabteilungen der Krankenhäuser seien ein Kernbestandteil der medizinischen Daseinsfürsorge. Die Bevölkerung erwarte von der Politik einen besonderen Fokus auf diesen Versorgungsbereich. Die DGINA warnt vor einer Gefährdung der Patienten, sollte es keine verbindlichen Qualitätsvorgaben im Rahmen der Leistungsgruppe 65 für die Notfallmedizin geben. Angesichts des demografischen Wandels müssten Notaufnahmen, die bereits seit Jahren an der Belastungsgrenze arbeiteten, gestärkt statt weiter geschwächt werden. Daher appelliert DGINA-Präsident Martin Pin an die Politik, jetzt tätig zu werden: „Die im KHVVG beschriebene Leistungsgruppe 65 Notfallmedizin schafft die strukturellen und personellen Grundvoraussetzungen zur Stärkung der Notfallmedizin. Ein weiteres Abwarten wird den derzeitigen Herausforderungen nicht gerecht und wäre fahrlässig."

BMC: Finanzierungsmaßnahmen unrealistisch

Der Vorsitzende des Bundesverbands Managed Care (BMC), Prof. Dr. Lutz Hager, sagte zu den Ergebnissen: „Die Arbeit der AG zeigt: Die Politik hat verstanden, dass die ambulante Versorgung neu gedacht werden muss. Die Stärkung der Primärversorgung, die Einführung einer strukturierten digitalen Ersteinschätzung und neue Elemente der Versorgungssteuerung sind gute Ansätze für eine zukunftsfähige und vernetzte Versorgung. Der Umfang des Papiers macht zugleich deutlich, wie viel im Gesundheitswesen zu tun ist – und wie wichtig es ist, jetzt ins Handeln zu kommen. Die im Ergebnispapier skizzierten Maßnahmen zur Finanzierung wirken jedoch unrealistisch. Das ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit: Nur mit einer belastbaren Finanzierung können wir Gesundheitsversorgung zukunftsgerichtet weiterentwickeln.“

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 6/2025. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

 // Sven C. Preusker