// Sven C. Preusker
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hat am 8. Oktober gemeinsam mit den gesundheitspolitischen Sprechern der Ampel-Fraktionen einen „Durchbruch“ bei den Verhandlungen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verkündet. Nach intensiven Verhandlungen hätten sich die Regierungsfraktionen und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die letzte Fassung der Krankenhausreform geeinigt, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Der Weg für die Verabschiedung im Bundestag Ende Oktober sei damit frei, sagte Lauterbach.
Eine der jetzt in rund 50 Änderungsanträgen vereinbarten Neuerungen ist, dass künftig in Gebieten mit freien Facharztsitzen (also nicht zulassungsbeschränkten Gebieten) sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen („Level 1i-Krankenhäuser“) und „Sicherstellungshäuser“ fachärztliche Leistungen anbieten dürfen sollen. Auch die stationäre und ambulante Behandlung von Kindern werde weiter gestärkt, hieß es vom BMG. Schwere Erkrankungen sollen in diesem Bereich zukünftig direkt in spezialisierten Kinderkliniken ambulant behandelt werden können, ohne Überweisung. Zudem werde die stationäre Versorgung von Kindern finanziell attraktiver gestaltet: Kliniken sollen die volle Fallpauschale auch bei kürzerer Behandlungsdauer erhalten. Jährliche Zuschläge von 300 Millionen Euro für Kinderkliniken sollen verstetigt werden, große Kinderkliniken sollen laut der Regelungen des KHVVG Sonderverträge außerhalb der üblichen Regularien abschließen können. Ein Punkt, der in der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages besonders hervorgehoben wurde, hat auch den Weg in den Entwurf gefunden – so sollen die Bezugsjahre für die geplante Vorhaltefinanzierung 2023 und 2024 sein, dadurch soll einer befürchteten Mengensteigerung zur Optimierung der Vorhaltefinanzierung vorgebeugt werden.
„Von den Grundzügen der Reform machen wir keine Abstriche. Wir halten unser Qualitätsversprechen und haben sinnvolle Anregungen, insbesondere zur ambulanten Facharztversorgung in ländlichen Gebieten und der Kinderbehandlung, aufgenommen“, wird der Minister zitiert. Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wurde die Ankündigung sehr kritisch gesehen. „Der Beschluss der Ampelkoalition, die Krankenhaus-Reform zwar mit 50 Änderungsanträgen, aber im Endeffekt nur mit marginalen Änderungen durch das Parlament jagen zu wollen, basiert auf dem Prinzip Hoffnung“, sagte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. Das Gesetz verfehle die wesentlichen politischen Ziele und werde in den kommenden Jahren zu massiven Problemen bei der Patientenversorgung führen. Die wesentlichen Kritikpunkte am Gesetzesentwurf blieben bestehen. Die Erklärung, dass man sich nach langen Verhandlungen stark auf die Länder eingestellt habe, könnten diese eigentlich nur als Hohn empfinden. Die zentralen Forderungen der Bundesländer würden in keiner Weise umgesetzt, so Gaß.
Auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, kritisierte die vom BMG bekannt gegebenen Verhandlungsergebnisse. „Durch die 50 Änderungsanträge auf rund 100 Extraseiten wird das KHVVG an einigen Stellen zwar nachgebessert, wir hätten uns allerdings für die Versicherten und Mitarbeitenden echte Verbesserungen gewünscht.“ Sie merkte unter anderem an, dass ein bloßer Appell an die Private Krankenversicherung, sich irgendwann freiwillig an den Kosten zum Transformationsfonds zu beteiligen, nicht ausreiche, es sei eine verbindliche Regelung für einen faireren Lastenausgleich erforderlich. Auch die angekündigte Evaluation des möglichen Einstiegs in eine von vielen Experten geforderte fallunabhängige Vorhaltefinanzierung hält Reimann für ungenügend.
Zur Perspektive sagte Reimann: „Zwar wird den Bundesländern Entgegenkommen bei der Berechnung ihrer Investitionen für den Transformationsfonds signalisiert. Aber es bleibt weiterhin offen, ob sie dem Gesetzespaket zustimmen werden. Nach unserer Einschätzung wird die Anrufung des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Bundesrat immer wahrscheinlicher.“
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 16-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!